Auch zur Miete muss niemand auf Kaminflair verzichten. Welche Kaminarten in der Mietwohnung erlaubt sind – und worauf Mieter achten sollten – klärt dieser Ratgeber.
Ohne Schornstein: Ethanol & Elektro
Am unkompliziertesten sind Ethanolkamine und Elektrokamine: Sie brauchen weder Schornstein noch Genehmigung noch die Abnahme durch den Schornsteinfeger. Ein Elektrokamin benötigt nur eine Steckdose, ein Ethanolkamin echtes Bioethanol – beide sind ohne bauliche Veränderungen sofort einsatzbereit und damit ideal für Mietwohnungen.
Mit Schornstein: Holz- & Pelletofen
Ein Holzofen oder Pelletofen ist auch zur Miete möglich – aber nur mit Zustimmung des Vermieters und einem geeigneten Schornstein. Da der Anschluss eine bauliche Maßnahme ist, muss der Vermieter zustimmen, und der Bezirksschornsteinfeger nimmt die Anlage ab. Klären Sie das immer schriftlich, bevor Sie kaufen.
Checkliste für Mieter
- Ethanol/Elektro: keine Genehmigung nötig – auf Sicherheitsabstand und (bei Ethanol) Lüften achten.
- Holz/Pellet: Vermieter-Zustimmung + Schornstein + Schornsteinfeger-Abnahme.
- Keine Wand- oder Deckendurchbrüche ohne ausdrückliche Erlaubnis.
- Bei Ethanol die Sicherheitsregeln beachten.
Welcher Kamin für welche Wohnung?
Für kleine Mietwohnungen eignen sich Wandkamine wie der Nevada (Ethanol) oder der Azurite (Elektro). Mehr zur Auswahl: Ethanol- oder Elektrokamin? und Wandkamin, Standkamin oder Raumteiler?
Häufige Fragen
Darf ich in einer Mietwohnung einen Kamin betreiben?
Ethanol- und Elektrokamine ja, ohne Genehmigung. Holz- und Pelletöfen nur mit Zustimmung des Vermieters und geeignetem Schornstein.
Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?
Für Ethanol- und Elektrokamine in der Regel nicht. Für Holz- und Pelletöfen ja, da der Anschluss eine bauliche Veränderung ist.
Welcher Kamin ist für Mieter am einfachsten?
Der Elektrokamin – nur Steckdose, keine offene Flamme, keine Genehmigung, kein Lüften.
