Rund um Kaminöfen kursieren viele Halbwahrheiten – Stichwort Kaminofen-Verbot. Dieser Ratgeber erklärt sachlich, was die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in der Stufe 2 regelt, welche Fristen gelten und was das für Ihren Ofen bedeutet.
Gibt es ein Kaminofen-Verbot?
Nein – ein generelles Verbot gibt es nicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen nicht. Geregelt werden Kaminöfen durch die 1. BImSchV, die Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) festlegt.
Die Grenzwerte der Stufe 2
Für neue Einzelraumfeuerungsanlagen (in Verkehr gebracht seit dem 1. Januar 2015) gelten:
| Schadstoff | Grenzwert (Stufe 2) |
|---|---|
| Feinstaub | max. 0,04 g/m³ |
| Kohlenmonoxid (CO) | max. 1,25 g/m³ |
Alle neuen Holzöfen und Pelletöfen bei Pelios erfüllen diese Werte und sind durch unabhängige Prüfinstitute zertifiziert.
Die wichtige Frist: 31. Dezember 2024
Für ältere Bestandsöfen, deren Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erfolgte, lief die letzte Übergangsfrist am 31. Dezember 2024 aus. Diese Öfen dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte für Bestandsanlagen einhalten: Feinstaub 0,15 g/m³ und CO 4 g/m³. Andernfalls heißt es: mit Feinstaubfilter nachrüsten, stilllegen oder austauschen.
Bin ich von der Frist betroffen?
- Ofen ab 2015 gekauft: erfüllt Stufe 2 – kein Handlungsbedarf.
- Ofen mit Typprüfung vor dem 22. März 2010: Grenzwerte prüfen lassen; ggf. nachrüsten oder ersetzen.
- Ausnahmen: historische Öfen (vor 1950), offene Kamine, Grundöfen, Herde unter 15 kW sowie Feuerstätten, die die einzige Heizung im Haus sind.
Was Sie jetzt tun sollten
Den verbindlichen Status Ihres Ofens kennt Ihr Bezirksschornsteinfeger – er kann die Einstufung anhand des Typschilds vornehmen. Steht ein Austausch an, achten Sie beim Neukauf auf die BImSchV Stufe 2. Welche Leistung Sie brauchen, lesen Sie im Ratgeber Welcher Kaminofen für welche Raumgröße?
Häufige Fragen
Sind ab 2025 alle alten Kaminöfen verboten?
Nein. Verboten ist nur der Weiterbetrieb von Altanlagen (Typprüfung vor dem 22.3.2010), die die Grenzwerte 0,15 g/m³ Feinstaub bzw. 4 g/m³ CO überschreiten. Konforme oder neue Öfen sind nicht betroffen.
Woher weiß ich, wann mein Ofen geprüft wurde?
Das Typschild am Ofen nennt Modell und Baujahr. Im Zweifel hilft der Bezirksschornsteinfeger bei der Einstufung.
Erfüllen Pelios-Öfen die aktuellen Grenzwerte?
Ja. Alle neuen Holz- und Pelletöfen bei Pelios erfüllen die 1. BImSchV Stufe 2 und können ohne Nachrüstung in Betrieb genommen werden.
